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Kanzlei Birgit Müller

Wir vertreten in der Regel Mandanten, die unverschuldet durch Krankheit oder als Opfer von Entlassungen in wirtschaftliche Krisen geraten und plötzlich hilflos den Verwaltungsabläufen gegenüberstehen. Wir erläutern, ob und welche Möglichkeiten es gibt, Leistungen zu erhalten, wir überlegen Strategien um „die Krise, in der sich die Mandanten befinden, als Chance zu nutzen“ also z. B. berufliche Umorientierung, Teilzeitarbeit, Kombination von Sozialleistungen o.ä. Wir schöpfen die prozessualen Möglichkeiten aus, z. B. durch Untätigkeitsklagen, die Verfahren zu beschleunigen oder in Gerichtsverfahren Begutachtungen bei kompetenten Ärzten zu erzwingen.

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Birgit Müller
Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Birgit Müller ist seit Oktober 1999 nach Ihrem zweiten Staatsexamen in der Kanzlei tätig. Seit Januar 2017 ist Sie die Inhaberin der Kanzlei – früher Kanzlei Thiele & Müller.

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